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Kreisvorsitzende und

Kreisverbände

Die Kreisvorsitzenden bilden die Schnittstelle zwischen den Mitgliedern in ihrem Kreis und dem Landesverband. Sie geben Informationen vom Landesvorstand an die Mitgliedshebammen weiter und übermitteln die Anliegen der Mitgliedshebammen an die Landesebene. Zu ihren Aufgaben gehört es unter anderem, die Beschlüsse des Landesverbandes auf der Kreisebene umzusetzen.

Kreisvorsitzende können Fortbildungen für ihre Mitglieder organisieren und öffentlichkeitswirksame Aktionen durchführen. Sie können sich in Strukturen wie z.B. der kommunalen Gesundheitskonferenz oder dem Netzwerk Frühe Hilfen engagieren.
Die Kreisvorsitzenden nehmen an regelmäßigen Austauschtreffen mit den Landesvorsitzenden teil und vertreten ihren Kreisverband mit Sitz und Stimme in der Landesdelegiertenversammlung.

Die Kreisverbände sind organisatorische Untergliederungen des Landesverbandes und haben keine eigene Rechtsfähigkeit. Sie ermöglichen die Vernetzung der Hebammen vor Ort, repräsentieren den Landesverband auf der kommunalen Ebene und sind Anlaufstelle für Kommunen, Organisationen und Presse. Die Arbeit der Kreisverbände wird durch den Landesverband unterstützt und gefördert.


Aufgaben der Kreisvorsitzenden

  • Durchführung von Kreisversammlungen
  • Teilnahme an der Landesdelegiertenversammlung
  • Gewährleistung des Informationsflusses zwischen Landes- und Kreisebene
  • Führen eines Mailverteilers für den Kreisverband

Möglichkeiten der Kreisvorsitzenden

  • Organisation von Fortbildungen
  • Teilnahme an kommunalen Gremien (Gesundheitskonferenz, Netzwerk Frühe Hilfen, Runde Tische usw.)
  • Durchführung von Aktionen (Infostand zum Welt-Hebammentag, Demos, Mahnwachen usw.)
  • Beteiligung an Gremien und Projekten des Landes- und Bundesverbandes (AGs, Bundesdelegiertentagung, Kommissionen usw.)

Unbesetzte Kreise

Kreise ohne aktiven Kreisvorsitz können sich benachbarten Kreisen mit Kreisvorstand anschließen oder mit diesen fusionieren. Hebammen, die in Städten oder Landkreisen wohnen, in denen es keinen aktiven Kreisverband gibt, können sich in den Kreis-Mailverteiler ihres Nachbarkreises aufnehmen lassen, um sich vor Ort vernetzen zu können. Sie können sich auch bei Michaela Ruppert in der Geschäftsstelle melden, um sich in einen Verteiler für “kreislose Mitglieder” aufnehmen zu lassen.


Kreisgründung

Hebammen, die einen Kreisverband gründen möchten, erhalten Unterstützung durch den Landesverband.
Nähere Informationen dazu gibt es bei Michaela Ruppert in der Geschäftsstelle.

 

Karte der Kreisverbände

Die Kreisverbände sind die zentrale Anlaufstelle für Mitglieder in ihrem Kreis und fungieren als Verbindung zum Landes- und Bundesverband der Hebammen. Hier erhalten Sie einen Überblick über alle Kreisverbände in der Region.
  • Hebammenverband NRW fordert nachhaltige Geburtshilfeplanung – Schließung des Kreißsaals in Dortmund ist nicht hinnehmbar

  • Online-Petition „Frauen zahlen den Preis“ – DHV fordert 1:1-Betreuung von Frauen unter der Geburt

  • Kreisstadt Steinfurt ist jetzt stillfreundlich

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10. Dezember 2025 | Köln

Hebammenkongress NRW 2025

Der Hebammenkongress NRW findet am 10. Dezember 2025 in Köln statt. Im Mittelpunkt steht diesmal ein Thema von zentraler Bedeutung für die Arbeit jeder Hebamme: Notfälle in der Hebammenarbeit.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie auf der offiziellen Website.

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