Informationen

Die Hebammenfortbildung umspannt das gesamte Spektrum der Hebammentätigkeit. Ob Schwangerenvorsorge, Gebärpositionen, Stillen, Rückbildungsgymnastik oder Beckenbodentraining in der Menopause - zu allen Themen des Berufsfeldes gibt es Fortbildungsveranstaltungen. Alle Hebammen in NRW sind nach der aktuellen Berufsordnung gesetzlich verpflichtet, ihren Beruf entsprechend dem aktuellen Wissensstand auszuüben. Eine regelmäßige Teilnahme an anerkannten Fortbildungen ist deshalb erforderlich. Die Broschüre mit den Empfehlungen des Landesverbandes der Hebammen NRW zur Umsetzung der Fortbildungspflicht ist bei der Fortbildungsbeauftragten erhältlich.

Kenntnisse und Kompetenzen erweitern

Alle in Nordrhein-Westfalen tätigen angestellten und freiberuflichen Hebammen sind verpflichtet, im Zeitraum von drei Jahren 60 Fortbildungsstunden zu absolvieren. Die Fortbildungsstunden müssen ohne Aufforderung beim Gesundheitsamt nachgewiesen werden.

Unerheblich ist das Tätigkeitsfeld der Hebamme. Auch Familienhebammen, im Ausbildungs- und Fortbildungsbereich oder anderen Bereichen tätige Hebammen unterliegen der Fortbildungspflicht. Ruht die Berufstätigkeit länger als drei Monate, so kann die Fortbildungspflicht auf Antrag ausgesetzt werden.

Die Kenntnisse und Kompetenzen der Hebammen sollen durch die Fortbildung erweitert, aktualisiert, erneuert und vertieft werden.

Laut der aktuellen HebBO von 2017 müssen dabei 20 der 60 Fortbildungsstunden dem Bereich „Notfallmanagement“ zuzuordnen sein. Wichtig ist, dass das adäquate Handeln in geburtshilflichen Notfallsituationen von allen Hebammen beherrscht werden, unabhängig vom individuellen Tätigkeitsbereich.

Der Fortbildungsmarkt "boomt". Stellen Sie sicher, dass es sich um "gemäß §7 HebBO" geeignete Fortbildungsangebote handelt. Achten Sie auch darauf, dass Sie eine korrekte Teilnahmebescheinigung erhalten.

Veranstaltungen des Landesverbandes und des DHV sind anerkannt im Sinne des §7 HebBO. „Notfallstunden“ und Nachrichten aus der Berufspolitik sind uns dabei von besonderem Anliegen. Unsere Veranstaltungen auf einen Blick finden Sie hier

Weitere Termine für Fortbildungsangebote finden Sie unter Fortbildungskalender. Häufig gestellte Fragen beantworten wir unter Fragen & Antworten. Die Empfehlungen des Landesverbandes der Hebammen NRW zur Umsetzung der Fortbildungspflicht können Sie hier einsehen.

Wenn Sie sich unsicher sind oder weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Fortbildungsbeauftragte des Landesverbandes oder an Ihr Gesundheitsamt.