Umgang mit regionalen Infektionsausbrüchen

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Der DHV hat Empfehlungen zum Umgang mit regionalen Infektionsausbrüchen herausgegeben: 

Achten Sie auf die tägliche Berichterstattung über die Ausbreitung der Covid-19-Infektionen in
Ihrer Region und benachbarten Landkreisen.

Arbeiten und/oder wohnen Sie in einer betroffenen Region? Dann beachten Sie folgendes:

1.   Informieren Sie sich täglich über die regionalen, aktuellen Corona-Schutz-Verordnungen sowie weitere Maßnahmen Ihres Gesundheitsamtes und der örtlichen Behörden, wie bspw. zur Durchführung von Präsenzkursen.
Aktuelle Informationen zum Infektionsgeschehen und neuer Regelungen in Ihrer Region erhalten
Sie u. a. hier:

  • Auf den Internetseiten der jeweiligen Bundesländer und Ihrer Behörden vor Ort. Informationen des Landes NRW zu Corona finden Sie unter:  https://www.land.nrw/corona
  • Aktuelle Wochenberichte des Robert-Koch-Instituts (RKI) zur COVID-19-Situation können Sie hier nachlesen: t1p.de/wzif
  • Das Robert Koch-Institut aktualisiert alle 24 Stunden die Fallzahlen der Bundesländer sowie die der einzelnen Landkreise. Das COVID-19 Dashboard richtet sich nach den aktuellen Zahlen des RKI.
  • Häufig halten die lokalen Radiosender ihre Hörer auf dem Laufenden.

2.   Handeln Sie stets gemäß der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung und nach den Vorgaben der Gesundheitsbehörden.

3.   Erfragen Sie schriftlich vor jedem persönlichen Kontakt mit den zu betreuenden Frauen und Familien folgende Punkte und legen Sie sie Ihrer Dokumentation bei:

  • Ist die Frau oder eine im Haushalt wohnende Person nachweislich an Covid-19 erkrankt?
  • Zeigen die Frau oder die im Haushalt wohnende Personen Symptome einer Covid-19-Infektion? Sie können hierfür den Online-Symptom-Checker der Thieme Compliance GmbH (ermöglicht am Ende einen Ausdruck) oder das Abfrageformular zum Covid-19-Infektionsrisiko nutzen.
  • Haben sich die Frau oder im gleichen Haushalt wohnende Personen in einem Risikogebiet aufgehalten? Dazu gehören auch Regionen in Deutschland, deren Grenzwert oder in den vergangenen 14 Tagen überschritten war.
  • Steht eine im Haushalt lebende Person unter Quarantäne?
  • Befindet sich ein Kind der Frau aufgrund Kindergarten- /oder Schulschließungen zu Hause, weil eine Person in der Umgebung positiv auf Covid-19-Falls getestet wurde?

4.   Vereinbaren Sie mit den Frauen, dass sie Ihnen die Ergebnisse und oben erfragte Informationen unaufgefordert vor jedem persönlichen Kontakt zukommen lassen. Legen Sie die Ergebnisse Ihrer Dokumentation bei. Manche Hebammen nutzen für die Abfrage der Symptome eine Umfrage-Software.
Dabei ist zu beachten, dass

  • alle Datenschutzvorschriften beachtet werden und dahingehend geprüft werden
  • regelmäßig der ordnungsgemäße Ablauf der Software kontrolliert wird.

5.  Passen Sie Ihre Arbeitsweise entsprechend der Ergebnisse an.

  • Ist eine im Haushalt wohnende Person (nicht die betreute Frau / Neugeborenes) unter Quarantäne, zeigt Symptome oder ist nachweislich mit Covid-19 infiziert, gilt: Diese Personen dürfen sich nicht im selben Raum wie die Hebamme aufhalten. Bestenfalls verlassen diese Personen den Raum ca. 30 Minuten bevor die Hebamme eintrifft, desinfizieren die Oberflächen nach Möglichkeit und ausreichend lüften.

6.  Generell gilt: sofern es die Situation erfordert, nutzen Sie die Möglichkeiten der Sonderregelungen des Vertrags über die Versorgung mit Hebammenhilfe gemäß §134a SGB V, um die Ausbreitung des Covid-19 einzudämmen, wie Videotelefonie und Onlinekurse bzw. Mischkurse.

Welche Sonderregelungen bei der Vergütung von freiberuflichen Leistungen für die Zeit der Corona-Pandemie gelten, erfahren Sie auf der Seite des DHV:

https://www.hebammenverband.de/corona/ausserklinisch-arbeiten/verguetung/

7.    Wenn Sie sich unsicher sind, ob und unter welchen Bedingungen Präsenzkurse stattfinden dürfen: Fragen Sie bei Ihrem Gesundheitsamt bzw. der zuständigen Behörde nach und halten sich an das DHV-Hygienekonzept für Präsenzkurse3, die AHA-Regeln und das Lüften alle 20 Minuten für 5 bis 10 Minuten, wie unter folgendem Link beschrieben:

https://www.hebammenverband.de/corona/ausserklinisch-arbeiten/

8.    Tauschen Sie sich mit Ihren Kolleginnen in Ihrer Region aus. Vielleicht gibt es einen freiwilligen Kreis von Hebammen, der die Betreuung von Covid-19 positiv getesteten Frauen und Familien übernimmt.

9.    Gibt es die Möglichkeit, sich auf Covid-19 testen zu lassen? Dann nehmen Sie diese bei Symptomen großzügig in Anspruch.

10.    Möchten Frauen aus stark betroffenen Landkreisen an Ihren Kursen teilnehmen und es gibt von Seiten der Regierung weder Lockdown noch weitere klare Vorgaben?

  •  Veranlassen Sie als Kursanbieterin alles, um mögliche Risiken auszuschließen.
  • Bieten Sie den Betroffenen eine Alternative an, indem Sie bspw. eine Onlinezuschaltung zum Präsenzkurs ermöglichen (das Einverständnis der Kursteilnehmer*innen vorausgesetzt).
  • Empfehlen Sie der Frau, sich testen zu lassen. Der Test darf nach aktuellem Stand in den meisten Bundesländern nicht älter als 48 Stunden sein, bevor der Kurs stattfindet.
  • Selbst bei einem negativen Testergebnis sollte die Kursteilnehmerin nur zugelassen werden, wenn ausreichender Platz im Kursraum zur Verfügung steht.

Bitte beachten Sie jedoch, dass Anforderungen sich täglich ändern können.

Hier finden Sie die aktuellen Informationen des Deutschen Hebammenverbandes (DHV) zur Corona-Situation