Was gehört zur Ausbildung?
Herzlichen Glückwunsch! Sie möchten einen wunderbaren Beruf mit vielen Facetten und Tätigkeitsfeldern erlernen. Wenn Sie sich um einen Ausbildungsplatz bewerben, müssen Sie einige Zugangsvoraussetzungen erfüllen:
- Sie haben das 17. Lebensjahr vollendet (sind also 17 Jahre oder älter).
- Sie haben einen Realschulabschluss oder
eine gleichwertige Schulbildung oder
einen Hauptschulabschluss und eine mindestens 2-jährige abgeschlossene Berufsausbildung oder die Erlaubnis als Krankenpflegehelferin. - Sie haben die gesundheitliche Eignung.
Oft erwarten die Hebammenschulen von ihren Bewerberinnen ein Praktikum – mit bis zu einem Jahr Dauer. Das ist von Schule zu Schule unterschiedlich. Informationen zu den einzelnen Schulen in NRW finden Sie hier oder direkt auf den Websites der für Sie in Betracht kommenden Hebammenschulen. Fast alle angenommenen Bewerberinnen haben das Abitur, doch lassen Sie sich nicht entmutigen, wenn Ihnen dieser Schulabschluss fehlt: Es gibt noch andere Faktoren, die für die Entscheidung der Schulen ausschlaggebend sind und mit denen Sie im Prüfungsgespräch punkten können, wie z.B. Ihre sozialen oder kommunikativen Fähigkeiten.
Umfang und Art der Ausbildung
Die Ausbildung zur Hebamme dauert in Deutschland drei Jahre und findet an Hebammenschulen statt. Falls Sie bereits eine Ausbildung zur Kinderkranken- oder Krankenschwester abgeschlossen haben, können Sie auf zwei Jahre verkürzen. Während der Ausbildung wird Ausbildungsentgelt gezahlt, das nach dem Ausbildungsjahr gestaffelt ist.
Die theoretische Ausbildung umfasst mindestens 1.600 Stunden. Der Unterricht findet in den Hebammenschulen statt, die von einer Leitenden Lehrerin für Hebammenwesen (Lehrhebamme) und einem ärztlichen Leiter geführt werden. Sie sind an Krankenhäuser angegliedert. Weil der Hebammenberuf viel Praxiserfahrung erfordert, dauert die praktische Ausbildung mindestens 3.000 Stunden: Es gibt viel zu lernen, bis man sich „Staatlich geprüfte Hebamme“ nennen darf.
Grundlage für die Ausbildung sind die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Hebammen und Entbindungspfleger HebAPrV und die Europäische Richtlinie 80/155/EWG. Die Hebammenschülerinnen erwartet ein anspruchsvoller Lehrplan.
Inhalte der Ausbildung
Die Ausbildung umfasst medizinische,und psychologische, aber auch naturwissenschaftliche, rechtliche und organisatorische Inhalte. Die Unterrichtsfächer sind im Einzelnen:
- Anatomie und Physiologie,
- Gynäkologie und Geburtshilfe,
- Schwangerenbetreuung,
- Wochenbettbetreuung,
- Hebammentätigkeit,
- Kinderheilkunde,
- Ernährungslehre,
- Hygiene,
- Arzneimittellehre,
- Mikrobiologie,
- Chemie,
- Psychologie,
- Organisation im Krankenhaus,
- sowie Berufs-, Staatsbürger- und Gesetzeskunde.
Die Praxis erlernen Sie in medizinischen Abteilungen: im Kreißsaal, auf der Wochenstation, im Neugeborenenzimmer, auf der operativen und nichtoperativen Pflegestation, im Operationssaal oder in der Kinderklinik. Um auch Einblicke in die freiberufliche Tätigkeit zu gewinnen, gehen Sie im sogenannten Externat in Praxen und Geburtshäuser.
Staatliche Prüfung
Am Ende Ihrer Ausbildung legen Sie an Ihrer Hebammenschule ein Staatsexamen ab. Die Prüfung beinhaltet einen praktischen, einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Falls Sie die Prüfung oder einen Teil der Prüfung nicht bestehen, können Sie sich erneut prüfen lassen. Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung "Hebamme" - und ist das stabile Fundament für ein spannendes Berufsleben.