Berufliche Anerkennung
Wenn Sie als Hebamme aus dem Ausland in Deutschland arbeiten möchte, benötigen Sie eine Anerkennung Ihres Examens.
Für Hebammen aus EU-Ländern:
Grundsätzlich wird das Hebammenexamen EU-weit automatisch anerkannt. EU-Bürgerinnen mit der Qualifikation zur Hebamme müssen sich jedoch bei der unteren Gesundheitsbehörde melden. Wenn es große Unterschiede zwischen ihrer und der deutschen Qualifikation gibt, ist es notwendig, an einer Prüfung oder an einem sogenannten Anpassungslehrgang teilzunehmen. Auf der Seite berufliche "Anerkennung in Deutschland" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gibt es dazu mehr Informationen.
Für Hebammen aus Nicht-EU-Ländern:
Hebammen aus Nicht-EU-Staaten können auswählen, ob sie eine Prüfung ablegen wollen oder an einem Anpassungslehrgang teilnehmen. Es gibt für sie nur einen einzigen Anpassungslehrgang in Rotenburg an der Wümme. Angelika Lisitzki leitet ihn. Informationen über Zeiten und Dauer, Organisation, Ansprechpartnerinnen und mehr gibt es auf der Website der Elise-Averdieck-Schulen.
Alle aktuellen Informationen zum Anerkennungsverfahren sowie gesetzliche Grundlagen erhalten Sie auf der Seite "Anerkennung in Deutschland" des Bundesministeriums Bildung und Forschung.
Hier finden Sie auch die für Sie zuständige Behörde und Infos zum Verfahren und den gesetzlichen Bestimmungen. Auch das Portal zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse hilft mit vielen Informationen weiter.
Wir freuen uns auf Sie!