Beruf
Beruf Hebamme
Der Gesundheitsfachberuf Hebamme
Hebammen betreuen Frauen und Familien vom Beginn der Schwangerschaft über die Geburt und das Wochenbett bis zum Ende der Stillzeit.
Ihre Berufsausübung ist im Hebammengesetz geregelt. Die meisten Bundesländer haben außerdem eine Berufsordnung, so auch Nordrhein-Westfalen. Die Leistungen von Hebammen sind im fünften Sozialgesetzbuch verankert.
In Deutschland sind Ärzt*innen gesetzlich verpflichtet, zu jeder Geburt eine Hebamme hinzuzuziehen, während Hebammen berechtigt sind, komplikationsfreie Geburten ohne Hinzuziehung eines Arztes zu leiten. Auch zu einer Kaiserschnittgeburt muss eine Hebamme hinzugezogen werden.
Damit ist der Hebammenberuf der einzige Gesundheitsfachberuf, der ohne ärztliche Anweisung arbeitet und gemeinsam mit der betreuten Frau Entscheidungen trifft.
Seit dem 1.1.2020 findet die Hebammenausbildung als dualer Studiengang an Hochschulen statt und endet mit dem Bachelorabschluss und der Zulassung als Hebamme.
Die Bezahlung von angestellten Hebammen richtet sich nach den Tarifen im öffentlichen Dienst oder dem Haustarif der Klinik, in der die Hebamme arbeitet.
Als freiberufliche Hebamme rechnet sie mit den Krankenkassen der betreuten Frauen direkt ab. Sie erbringt ihre Leistungen als Vertragspartner*in im Rahmen des Vertrages über Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V.
Der Deutsche Hebammenverband hat eine Ethik für Hebammen entwickelt, auf die sich die Hebamme in ihrer Arbeit stützen und beziehen kann.
Zur Ausübung des Hebammenberufes gehört das Qualitätsmanagement, für das es Regelungen sowohl in der Klinik als auch im außerklinischen Tätigkeitsbereich gibt.