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Beruf Hebamme

Der Gesundheitsfachberuf Hebamme

Hebammen betreuen Frauen und Familien vom Beginn der Schwangerschaft über die Geburt und das Wochenbett bis zum Ende der Stillzeit.

Ihre Berufsausübung ist im Hebammengesetz geregelt. Die meisten Bundesländer haben außerdem eine Berufsordnung, so auch Nordrhein-Westfalen. Die Leistungen von Hebammen sind im fünften Sozialgesetzbuch verankert.

In Deutschland sind Ärzt*innen gesetzlich verpflichtet, zu jeder Geburt eine Hebamme hinzuzuziehen, während Hebammen berechtigt sind, komplikationsfreie Geburten ohne Hinzuziehung eines Arztes zu leiten. Auch zu einer Kaiserschnittgeburt muss eine Hebamme hinzugezogen werden.

Damit ist der Hebammenberuf der einzige Gesundheitsfachberuf, der ohne ärztliche Anweisung arbeitet und gemeinsam mit der betreuten Frau Entscheidungen trifft.

Seit dem 1.1.2020 findet die Hebammenausbildung als dualer Studiengang an Hochschulen statt und endet mit dem Bachelorabschluss und der Zulassung als Hebamme.

Die Bezahlung von angestellten Hebammen richtet sich nach den Tarifen im öffentlichen Dienst oder dem Haustarif der Klinik, in der die Hebamme arbeitet.

Als freiberufliche Hebamme rechnet sie mit den Krankenkassen der betreuten Frauen direkt ab. Sie erbringt ihre Leistungen als Vertragspartner*in im Rahmen des Vertrages über Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V.

Der Deutsche Hebammenverband hat eine Ethik für Hebammen entwickelt, auf die sich die Hebamme in ihrer Arbeit stützen und beziehen kann.

Zur Ausübung des Hebammenberufes gehört das Qualitätsmanagement, für das es Regelungen sowohl in der Klinik als auch im außerklinischen Tätigkeitsbereich gibt.

 

  • Beleghebammen unter Druck – neue Vergütungsregelung gefährdet die Geburtshilfe

  • Hebammenverband NRW fordert nachhaltige Geburtshilfeplanung – Schließung des Kreißsaals in Dortmund ist nicht hinnehmbar

  • Online-Petition „Frauen zahlen den Preis“ – DHV fordert 1:1-Betreuung von Frauen unter der Geburt

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10. Dezember 2025 | Köln

Hebammenkongress NRW 2025

Der Hebammenkongress NRW findet am 10. Dezember 2025 in Köln statt. Im Mittelpunkt steht diesmal ein Thema von zentraler Bedeutung für die Arbeit jeder Hebamme: Notfälle in der Hebammenarbeit.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie auf der offiziellen Website.

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