Sicherstellungszuschläge werden Gesetz
Schon am Freitag soll ein Passus des GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetzes (GKV-FQWG) in Kraft treten, das am Donnerstag im Bundestag abschließend beraten und beschlossen werden soll.
Kassen und Hebammenverbänden wird damit aufgegeben, bis zum 30. September 2014 die Zuschläge auf die Geburtshilfeleistungen neu zuzuschneiden.