12.05.2014

Maßnahmen für Hebammen sollen im Omnibusverfahren Gesetz werden

Gesundheitsminister Gröhe kündigt in der Plenarsitzung des Bundestags zum Entwurf des GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetzes (GKV-FQWG) eine Qualitätsoffensive an. Ganz nebenbei will er sein Maßnahmenpaket für die Hebammen im sogenannten Omnibusverfahren mitverabschieden.

Bild: © Deutscher Bundestag/Julia Kummerow

Bild: © Deutscher Bundestag/Julia Kummerow

Gröhes Lösungsvorschläge zur Situation der Hebammen und der Geburtshilfe sollen nun Gesetz werden. Doch nach Auffassung der Hebammen und der sie unterstützenden Eltern stellen sie keine tragfähige und dauerhafte Grundlage dar. Maßnahmen wie Haftungsfonds und andere Lösungen, die von Seiten der Hebammenverbände und Elterninitiativen ins Gespräch gebracht wurden, wurden nicht diskutiert.

Keine Diskussion: Nebenbei werden Vorschläge zum Gesetz

Gesundheitsminister Gröhes Maßnahmen betreffen vier Bereiche: Zunächst soll laut Gröhe die kurzfristige Verbesserung der Vergütungssituation erreicht werden.

Im Gegenzug müsse die Qualität in der Geburtshilfe gestärkt werden. Hier fordert Gröhe, dass die Verhandlungen zwischen Hebammenverbänden und GKV-Spitzenverbänden bis Ende des Jahres zügig abgeschlossen werden. Zudem solle die Datenlage ab 2015 durch Erfassung der Geburten nach Geburtsort verbessert werden - und man müsse sich dauerhaft mit den Versicherungsbeiträgen beschäftigen: Gröhe schlägt hier im Gegensatz zu den Hebammenverbänden zur Entlastung einen Regreßverzicht vor. 

Maßnahmen Gröhes führen nicht ans Ziel

Es bleibt dabei: Die Forderung nach Qualitätssicherung ist nach wie vor befremdlich und erweckt ein schiefes Bild, was die Arbeit der Hebammen angeht. Es besteht bereits ein zertifizierbares Qualitätssicherungssystem. Die Frist zur Umsetzung der Qualitätsmaßnahmen ist längst durch den Spruch der Schiedsstelle festgelegt. Im übrigen gibt es kein Qualitätsproblem bei der Arbeit der Hebammen: Die Schadenszahlen sinken, verantwortlich für den Anstieg der Prämien sind die steigenden Kosten. 

Der Forderung Gröhes nach besserer Datenerhebung stimmen wir zu. Leider ist sein Vorhaben (Erfassen der Geburten nach Geburtsort) dazu nicht weiterführend. Hebammen brauchen eine komplette Datenerhebung inklusive Wochenbettbetreuungen und Hebammendichte etc. Einzig seine Absicht, gesetzliche Voraussetzungen zu schaffen, um den Sicherstellungszuschlag in die Tat umsetzen zu können, können wir unterstützen.

Verfolgen Sie hier die Rede des Gesundheitsministers in der Plenarsitzung vom 09.05.2014 (ab 9. Min.) 

Lesen Sie hier den Beitrag des Deutschen Hebammenverbandes (DHV) zum Thema