02.07.2013

Neue Regelung zum Ultraschall

Seit dem 1. Juli wird schwangeren Frauen eine erweiterte Ultraschalluntersuchung als Kassenleistung angeboten. Eine Mogelpackung?

Mit der erweiterten Ultraschalluntersuchung soll gezielter nach Fehlbildungen gesucht werden. Gynäkologen, die den erweiterten Ultraschall anbieten wollen, müssen bei ihrer kassenärztlichen Vereinigung lediglich einen Online-Test absolviert haben.

Experten kritisieren, dass die neue Ultraschalluntersuchung mit der Feindiagnostik eines Pränatalmediziners kaum etwas gemein habe. Nur diese könnten eine solche Untersuchung verlässlich durchführen. Zudem bieten die Aspekte, die der Frauenarzt nun berücksichtigen müsse, Interpretationsspielräume, die sich in einem möglichen Prozess positiv auswirkten.

Faz.net vom 28.06.2013