Gesetzentwurf für vertrauliche Geburt verabschiedet
Ab 1. Mai 2014 tritt die Regelung in Kraft: Frauen können ihre Kinder unter geschützter Identität zur Welt bringen, das Kind wird zur Adoption freigegeben. Ab dem 16. Lebensjahr kann das Kind die bei der Geburt aufgenommenen und versiegelten Daten der Mutter erfahren, wenn die Mutter keinen Einspruch einlegt.
Mit dem Gesetzentwurf gibt es jetzt erstmals eine bundeseinheitliche Regelung. Mit dem Gesetz will Familienministerin Schröder erreichen, dass mehr Frauen die vertrauliche Geburt anstelle von Babyklappen und anonymer Geburt nutzen. Zwischen 1999 und 2010 wurden fast 1.000 Kinder anonym geboren oder in eine Babyklappe gelegt.
Süddeutsche Zeitung vom 13.03.2013