13.02.2013

Hebammen-Provision verboten

Eine Vereinbarung zwischen einer Hebamme und einer Klinik über die Vermittlung von werdenden Müttern gegen Zahlung einer Provision ist nicht rechtmäßig.

Das Amtsgericht Lüdenscheid sah es nicht als gewährleistet an, dass so eine Entscheidung für ein Krankenhaus aus rein medizinischen Gründen getroffen werde. 

Focus vom 11.02.2013