02.11.2012

Keine Beihilfe bei künstlicher Befruchtung über 40

Frauen, die älter als 40 Jahre sind, haben keinen Anspruch auf Beihilfe bei einer künstlichen Befruchtung.

Die Kosten einer künstlichen Befruchtung können von Krankenkassen oder im Fall von Beamtinnen von der Beihilfe übernommen werden. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen verlieren Beamtinnen diesen Anspruch aber nach dem 40 Lebensjahr. Gesetzliche Krankenkassen setzen die selbe Altersgrenze an.

ÄrzteZeitung.de, 31.10.2012