23.10.2012

Mehr künstliche Befruchtungen zulässig

Bislang war es so: Nach drei Versuchen oder nach der Geburt eines Kindes war kein Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine künstliche Befruchtung mehr gegeben.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat jetzt entschieden, dass nach einer Geburt die Zählung von vorne beginnt. Das könne bis etwa 2.700 zusätzliche Versuche pro Jahr bedeuten. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.