Bluttest auf Down-Syndrom illegal
Der Bluttest zur Erkennung des Down-Syndroms während der Schwangerschaft verstößt gegen das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes.
Das ist das Ergebnis eines Rechtsgutachtens, dass der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung in Auftrag gegeben hatte. Unionspolitiker/-innen und Vertreter/-innen von Behindertenverbänden protestieren deutlich gegen den geplanten 'Praena-Test'. Dennoch ist nicht klar, ob dessen Markteinführung unterbunden werden kann.