30.05.2012

Kein höherer Hartz-IV-Satz wegen Stillzeit

Das Sozialgericht Wiesbaden hat entscheiden, dass stillenden Müttern kein Anspruch auf einen höheren Hartz-IV-Satz zusteht. Geklagt hatten zwei Frauen, die einen erhöhten Kalorienbedarf während der Stillzeit und somit Zusatzkosten geltend machten.

Das Gericht wies die Klage mit der Begründung ab, dass das SGB II lediglich einen Mehrbedarf während der Schwangerschaft vorsehe, nicht jedoch während der Stillzeit. Im übrigen unterscheide sich der individuelle Kalorienbedarf generell erheblich.