21.05.2012

Künstliche Befruchtung: viele gesetzliche Hürden

Auch wenn medizinisch 30 Jahre nach dem ersten Retortenbaby vieles möglich ist, setzen die Gesetzgeber in Europa oft enge Grenzen.

Eine künstliche Befruchtung kann aus unterschiedlichen Gründen der Weg zum Kind sein: für unfruchtbare Paare, alleinstehende Frauen oder Frauenpaare. In vielen Fällen sind die gesetzlichen Regelungen aber eng gefasst. Oft dürfen nur heterosexuelle Paare behandelt werden, sind Ei- oder Samenspenden verboten. Deshalb erfüllen sich viele ihren Kinderwunsch in den USA, Kanada oder im benachbarten europäischen Ausland ihren Kinderwunsch.

Quelle: rp-online.de vom 18.05.2012