Kinderschutzgesetz ohne Mehrheit
Das geplante Bundeskinderschutzgesetz hat vor dem Bundesrat keine Mehrheit gefunden. Vom Bundestag war der Entwurf seinerzeit ohne Gegenstimmen gebilligt worden. Auch die Fachwelt begrüßte das Gesetz einhellig. Nun muss die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss anrufen, wenn das Gesetz doch noch in Kraft treten soll.
Lesen Sie mehr
- im Bildungsklick-Portal
- Bitte beachten Sie auch die Pressemitteilung des Deutschen Hebammenverbandes.
Quelle: rtl.de vom 25.11.11
Bildungsklick.de, Portal für Bildungsinformationen vom 25.11.11