04.11.2011

Gesundheitsausschuss beschäftigt sich mit Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt

Die öffentliche Anhörung des Gesundheitsausschusses findet am Mittwoch, 9. November, von 14:30 bis 16:00 Uhr statt. Der Ausschuss befasst sich mit der Gesetzesgrundlage von Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt. Grundlage der Veranstaltung ist ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/5098). Darin fordern die Abgeordneten, die Regelungen zu Schwangerschaft und Geburt für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von der Reichsversicherungsordnung (RVO) in das Fünfte Sozialgesetzbuch zu überführen und dabei umfassend zu überarbeiten.

Weiter soll die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, der die im SGB V geregelte Berücksichtigung der "berechtigten wirtschaftlichen Interessen" der freiberuflichen Hebammen konkretisiert. Neben dem Deutschen Hebammenverband sind unter anderen der GKV-Spitzenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, die Bundesärztekammer und der Verbraucherzentrale Bundesverband zu der Anhörung geladen.

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