04.11.2011

BKK für Heilberufe wird geschlossen

Das Bundesversicherungsamt hat die Schließung der BKK für Heilberufe mit Ablauf des 31.12.2011 beschlossen. Als Schließungsgrund gibt die Aufsichtbehörde die mangelnde dauerhafte Leistungsfähigkeit der BKK für Heilberufe an.

Alle Versicherten der BKK werden per Post über diese Entscheidung und über ihren weiteren Krankenversicherungsschutz informiert. Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist nicht erforderlich. Die Versicherten haben ein freies Kassenwahlrecht. Die gesetzlichen Krankenkassen sichern zu, dass jedes Mitglied der BKK für Heilberufe von der gewählten Kasse problemlos aufgenommen und dort auch ab dem ersten Tag der Mitgliedschaft mit dem Anspruch auf den gesamten Leistungskatalog betreut wird.

Erfahren Sie Genaueres auf der Website der BKK