03.11.2011

Österreichisches Verbot von Samen- und Eizellenspende bestätigt

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sieht in dem in Österreich geltenden Verbot von Samen- und Eizellenspenden für die künstliche Befruchtung keine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention. Nach Auffassung des Gerichtshof könnte eine „Aufspaltung der Mutterschaft“ zwischen einer genetischen Mutter und einer austragenden Mutter, problematisch sein. Nach österreichischem Recht ist es allerdings nicht verboten, im Ausland eine künstliche Befruchtung vornehmen zu lassen.

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Quelle: faz.net 03.11.2011