15.09.2011

Privatgebühren-Ordnung für freiberufliche Hebammen neu

Laut Bild-Zeitung dürfen freiberufliche Hebammen in NRW künftig mehr Geld für ihre privat abgerechneten Dienstleistungen verlangen. Die neue Privatgebührenverordnung solle der problematischen Einkommenssituation der Hebammen entgegenwirken, so Gesundheitsministerin Barbara Steffens in der Bild.

Lesen Sie hier mehr

Quelle: BILD online vom 14. 09.11