PID-Debatte entschieden
Jetzt steht es fest: Der Bundestag beschloss nach einer emotionalen und intensiven Debatte, dass Eltern künstliche befruchtete Embryonen gentechnisch auf Krankheiten untersuchen lassen dürfen. Drei Gesetzentwürfe standen zur Entscheidung: Sie reichten vom generellen Verbot der PID über die Zulassung der PID als extreme Ausnahme. Beschlossen wurde letztendlich eine beschränkte Zulassung. Die PID, so begründeten die Abgeordneten unter anderem ihren Vorschlag, sei gegenüber einem späteren Abbruch der Schwangerschaft ein weniger schwerer Eingriff.
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Quelle:
- Frankfurter Allgemeine Zeitung online vom 07.07.2011
- Stern online vom 07.07.2011
- Welt online vom 07.07.2011