13.07.2011
Elternzeit verringert Elterngeld
Für das Elterngeld wird der Verdienst der letzten zwölf Monate zugrunde gelegt. Und zwar auch, wenn die Mutter in Elternzeit war und kein Einkommen hatte. Das Verfassungsgericht ließ die Klage einer Mutter scheitern, die erwartet hatte, dass ihr Elterngeld auf der Grundlage des letzten Einkommens berechnet würde.
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Quelle: Focus online vom 30.06.2011