Bundesinitiative Familienhebammen gescheitert
Der Bundestag streicht den zentralen Teil des neuen Kinderschutzgesetzes: den Einsatz von Familienhebammen in Problemfamilien. Er entschied sich stattdessen für die leicht verlängerte Betreuung durch normale Hebammen.
Quelle: sueddeutsche.de vom 20.06.2011
Rheinische Post online vom 20.06.2011
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in der Süddeutschen
und in der Rheinischen Post