29.04.2011
Streik in NRW ist ein Warnsignal
Quelle: Der Westen online vom 08. März 2011
Zwei Hebammen, ein Beruf und eine Ungleichbehandlung: Betreut die Hebamme auch Geburten, beträgt ihr Berufshaftpflichtbeitrag das Dreifache von dem, was eine Hebamme zahlen muss, die sich auf Vor- und Nachbereitung von Geburten spezialisiert hat.