29.04.2011

Streik in NRW ist ein Warnsignal

Quelle: Der Westen online vom 08. März 2011

Zwei Hebammen, ein Beruf und eine Ungleichbehandlung: Betreut die Hebamme auch Geburten, beträgt ihr Berufshaftpflichtbeitrag das Dreifache von dem, was eine Hebamme zahlen muss, die sich auf Vor- und Nachbereitung von Geburten spezialisiert hat.