Kliniken müssen sich Hebammen leisten können – deshalb braucht es echte Reformen
Die erste Vorsitzende des Marburger Bundes, Susanne Johna, hat klargestellt, dass das System der diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG) Krankenhäuser zum Aufbau von Spezialabteilungen zwinge, obwohl diese in der Region bereits vorhanden seien. Diese Fehlanreize würden maßgeblich zu Personalengpässen beitragen. (Bild: Anna Shvets auf Pexels)
Aus Sicht das Marburger Bundes hat das System der Fallpauschalen komplett ausgedient. Ziel müsse es vielmehr sein, dass nah beieinander liegende Krankenhäuser künftig besser kooperieren, statt konkurrieren. Auch bei der Finanzierung gibt es dringenden Handlungsbedarf: Die Betriebskosten sollten künftig mindestens zu einem Drittel aus den Vorhaltekosten finanziert werden.
Der Landesverband der Hebammen NRW kann sich diesen Forderungen nur anschließen. Seit Monaten weisen wir darauf hin, dass die aktuell von Bundesgesundheitsminister Lauterbach geplanten Reformen nicht den Versprechen im Koalitionsvertrag entsprechen und die geburtshilfliche Versorgung weiter verschlechtern werden. Deshalb fordern wir in Übereinstimmung mit dem Marburger Bund: Kliniken müssen sich Hebammen leisten können, dazu braucht es Vorhaltekosten.