Hebammenkreißsaal in der Krankenhausreform verankert
Der Beschluss des Krankenhausreformgesetzes (KHVVG) im Bundestag bezüglich der Reformen für die klinische Geburtshilfe ist ein Meilenstein. Darin wird der Hebammenkreißsaal zum ersten Mal gesetzlich verankert und soll finanziell gefördert werden. Für den Hebammenkreißsaal soll es eine eigene G-BA-Richtlinie geben. (Bild: Lemniscate L auf Pexels)
Außerdem wird eine Kommission mit Beteiligung von Hebammen eingesetzt, um verbindliche Vorgaben zur Personalbemessung in der klinischen Geburtshilfe zu erarbeiten.
Nachdem Hebammen, Ärzt*innen, Pflege, Elternverbände, Fachgesellschaften und das breite gesellschaftliche „Bündnis Gute Geburt“ gemeinsam mehr als zwei Jahre beharrlich für die Verbesserung der klinischen Geburtshilfe in der Krankenhausreform gekämpft haben, sind endlich erste wichtige Reformschritte in Sicht.
Ulrike Geppert-Orthofer, Präsidentin des DHV, betont: „Der Gesetzgeber bekennt sich mit dem KHVVG zur Eins-zu-eins-Betreuung unter der Geburt durch Hebammen und setzt erste Reformschritte fest, um die physiologische Geburtshilfe zu stärken. Das ist ein lang überfälliger Paradigmenwechsel, der den strukturellen Fehlanreizen in den Kliniken entgegenwirken kann. Alle demokratischen Parteien haben sich zu dem Ziel bekannt, Hebammenkreißsäle einzuführen und damit nachhaltige Reformen für die individuell passende Versorgung von Mutter und Kind einzuläuten. Das ist ein wichtiges Signal für unsere Berufsgruppe und das gesamte Team in der Geburtshilfe.“
Andrea Köbke, Beirätin für den Angestelltenbereich im DHV, ergänzt: „Die gesetzliche Verankerung des Hebammenkreißsaals und die Definition von einheitlichen Struktur- und Qualitätsmerkmalen über eine eigene G-BA-Richtlinie sind ein zukunftsweisender Schritt, der die klinische Geburtshilfe nachhaltig verbessern wird. Mit der Förderung von hebammengeleiteten Kreißsälen durch den Bund werden jetzt die Kliniken belohnt, die sich auf den Weg gemacht haben, das interprofessionelle Betreuungskonzept Hebammenkreißsaal umzusetzen.“
Die Beteiligung der Pflege und der Hebammen an der neuen Kommission zur Personalbemessung ist ein Meilenstein, der sich sehr positiv auf Kreißsäle und Geburtshilfestationen auswirken wird. Hier können endlich verbindliche Maßstäbe festgelegt werden, welche die Arbeitsbedingungen verbessern und die flächendeckende Eins-zu-eins-Betreuung sichern können. Zusammen mit der Implementierung hebammengeleiteter Kreißsäle ist dies der richtige Weg, um die Stärken und Kompetenzen aller Berufsgruppen passgenau für das Wohl von Mutter und Kind einzusetzen.
Mehr zum Betreuungskonzept Hebammenkreißsaal (HKS) und zur HKS-Landkarte
Kurz und knapp erläutert: Infos DHV zur Krankenhausreform (pdf)