19.10.2023

Pflegestudiumstärkungsgesetz bedeutet partielle Berufszulassung für Hebammen

Mit dem Beschluss des Pflegestudiumstärkungsgesetzes (PflStudStG) führt die Koalition eine partielle Berufszulassung für den Hebammenberuf ein. Das heisst für den Beruf der Hebamme, dass er auseinanderdividiert wird. Damit ist das Hebammengesetz ausgehebelt. Einer Verwässerung des Berufsbildes ist Tor und Tür geöffnet. Bild: David Gierth auf Pexels

Zukünftig dürfen Personen, die für eine vollständige Zulassung als Hebamme den Umfang eines ganzen Studiums nachholen müssten, sich eine partielle Berufszulassung für die hochsensiblen Bereiche der Betreuung der Geburt und der Überwachung des Wochenbetts holen.

In der Konsequenz führt das dazu, dass sich der Hebammenberuf zergliedert: Es gäbe die Wochenbetthebamme, die Geburtshebamme, die Stillhebamme, die Geburtsvorbereitungshebamme usw. Und wenn es für einen dieser Bereiche gerade keine Hebamme gibt, dann kann es auch die Wochenbettversorgerin oder die Stillberaterin aus einem anderen EU-Land sein.

Das Gesetz versucht, den Fachkräftemangel durch bloßes Flickwerk zu beheben. Das können wir auf gar keinen Fall unterstützen! Denn wir brauchen endlich entschiedenes Handeln, damit die Strukturen im Gesundheitssektor dem Bedarf und der Realität angepasst werden. 

Den Forderungen des Deutschen Hebammenverbandes schließen wir uns vollumfänglich an.

Hier kommen Sie zu der Pressemeldung des Deutschen Hebammenverbandes (DHV)