Chance auf Reform der Geburtshilfe darf nicht vertan werden
Die Verantwortlichen haben grundsätzlich verstanden, dass eine ernsthaft gewollte Krankenhausreform, die ihren Namen verdient, nur mit echten Veränderungen in der Geburtshilfe gelingen kann. Deshalb begrüßen wir ausdrücklich die Vorschläge in Richtung eines zusätzlichen Sicherstellungszuschlags und die Ankündigung unseres Bundesgesundheitsministers, dass die Finanzierung für die Transformation gewährleistet wird.
Allen Entscheidungsträgern muss aber klar sein, dass eine Reform der Geburtshilfe grundlegende Veränderungen der Strukturen notwendig macht.
Als Deutscher Hebammenverband fordern wir den Gesetzgeber deshalb nochmal mit aller Entschiedenheit auf, zusätzlich eine eigene Leistungsgruppe hebammengeleitete Geburt in die Eckpunkte aufzunehmen und umzusetzen. Auf dieser Grundlage können wir eine qualitativ hochwertige Versorgung in der Fläche leisten, die physiologische Geburt stärken und dem Versorgungsauftrag auch in komplexen Fällen im Sinne der Mütter, Kinder und Familien in Deutschland gerecht werden.
Darüber hinaus sollte die Expertise des DHV zwingend bei der Ausgestaltung der verschiedenen Leistungsgruppen und den anstehenden strukturellen Veränderungen mit einbezogen werden, um für alle Seiten zufriedenstellende Lösungen zu finden. - so das Statement von Ulrike Geppert-Orthofer, Präsidentin des DHV
Nordrhein-Westfalen hat in der Krankenhausplanung bisher eine Vorreiter-Rolle eingenommen und sollte auch weiter mit gutem Beispiel vorangehen. Wir fordern die Landesregierung auf, alles dafür zu tun, dass die Leistungsgruppe "hebammengeleitete Geburtshilfe" als Abrechnungsmöglichkeit für Geburtshilfe ohne ärztliche Anwesenheit für Kliniken in NRW etabliert wird.
Hebammen sind befähigt und berechtigt, physiologisch verlaufende Geburten ohne ärztliche Anwesenheit zu begleiten, daher lassen sich mit der Leistungsgruppe "hebammengeleitete Geburtshilfe" Kreißsaalschließungen aufgrund von Ärztemangel verhindern - selbstverständlich nicht ohne ein gutes Verlegungskonzept. Der Erhalt einer guten und flächendeckenden geburtshilflichen Versorgung sollte das oberste Ziel sein!
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