18.04.2023

Einführung von Leistungsgruppen: Innovation des Selbstverständlichen

Die Geburtshilfe nimmt eine Sonderstellung im Gesundheitswesen ein. Im Rahmen der Krankenhausreform schlagen der Landesverband NRW gemeinsam mit dem Deutschen Hebammenverband (DHV) deshalb die Einführung von zwei Leistungsgruppen vor. Die Systematik der Leistungsgruppen soll nach dem Vorbild aus NRW übernommen werden, die Regierungskommission möchte aber weitere "Ausdifferenzierungen" vornehmen. Das begrüßen wir sehr. (Bild: Oles Kanebckuu auf Pexels)

Die Leistungsgruppe "hebammengeleitete Geburt" würde die Finanzierung der physiologischen Geburten, die in der Klinik jeden Levels unter Leitung einer Hebamme ohne ärztliche Anwesenheit stattfinden können, regeln. Damit könnten sowohl Hebammenkreißsäle als auch alle anderen Konstrukte im klinischen Setting abgedeckt werden, denn Hebammen sind befugt und befähigt, "normale" Geburten ohne Hinzuziehung eines Arztes/einer Ärztin zu begleiten.

Damit bildet diese Leistungsgruppe eine Selbstverständlichkeit ab, nämlich die Zuständigkeit von Hebammen für die Begleitung riskikofreier Geburten, und ist dennoch eine Neuheit und Schlüssel zum Erfolg der Krankenhausreform.

Sobald die Anwesenheit einer ärztlichen Person erforderlich ist, geht die Geburtsleitung in ärztliche Hände über und es könnte eine zweite Leistungsgruppe zum Tragen kommen: die Leistungsgruppe "Geburt mit Facharztstandard".

Wir hoffen, dass NRW auch weiterhin seine Vorreiterrolle wahrnimmt und sich in der Diskussion um die Krankenhausstrukturreform für die Einführung der Leistungsgruppe "hebammengeleitete Geburt" stark macht.

 

Ärzteblatt vom 17. April 2023

Positionspapier "Hebammengeleitete Geburtshilfe"

Empfehlung Leistungsgruppen Geburtshilfe