02.12.2022

Bundestag beschließt, Finanzierung von Hebammen in der klinischen Geburtshilfe langfristig zu sichern

Bewilligt wurden für die nächsten zwei Jahre jeweils 120 Mio. Euro zusätzlich für die klinische Geburtshilfe sowie die vollständige Finanzierung von Hebammenleistungen auf Stationen und im Kreißsaal über das Pflegebudget ab 2025. Damit wurden die Voraussetzungen geschaffen, um Hebammen in den Kliniken zu halten und notwendige Schritte für eine längst überfällige Reform der klinischen Geburtshilfe einzuleiten. (Bild: Thomas Trutschel/photothek)

Bild:Thomas Trutschel/photothek

Die scharfe Kritik des Deutschen Hebammenverbandes (DHV) an den Regelungen im Krankenhauspflegeentlastungsgesetz sowie 1,6 Millionen Unterzeichnende der Online- Petition von Michelle Franco „Keine Streichung der Hebammen aus dem Pflege-Budget ab 2025“ haben den Gesetzgeber offenbar zum Gegensteuern gebracht. Damit sendet der Gesetzgeber ein starkes Signal an alle Gebärenden und Eltern, die nun weiter auf bedarfsgerechte und hochwertige geburtshilfliche Versorgung in den Kliniken durch Hebammen vertrauen können.

Stimmen aus der Debatte

In der Debatte äußerte Gesundheitsminister Karl Lauterbach, dass das Gleichgewicht von Medizin und Ökonomie neu justiert werden müsse, auf den Rücken von u.a. Hebammen dürften keine Gewinne gemacht werden. Nicole Westig von der FDP sprach von "der Korrektur eines Fehlers" und dankte der Petentin Michelle Franco ausdrücklich, die auf der Tribüne des Bundestages anwesend war. Ates Gürpinar von der Linken bestätigte, dass der Druck der Berufsgruppen zu den Änderungen des Gesetzentwurfes geführt habe. Dieser Druck müsse nun weitergehen, um die Fallpauschalen abzuschaffen.

Weitere Anpassungen und Umsetzung der Regelungen nötig

Weitere Anpassungen sind dringend erforderlich, besonders in der Personaluntergrenzen-Verordnung. Auch auf die Aussage im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien, die flächendeckende Eins-zu-eins-Betreuung unter der Geburt einzuführen, müssen jetzt Taten folgen.

Wir freuen uns und hoffen sehr, dass Kliniken es nun eher als bisher attraktiv finden, Hebammen zu finanzieren. Unser Augenmerk muss jetzt der Umsetzung der beschlossenen Regelungen gelten. Wir begrüßen, dass die für 2023 und 2024 versprochenen Gelder auch an Kliniken gehen sollen, die als verantwortliche Praxiseinrichtungen mit Hochschulen kooperieren und die praktische Ausbildung der Studierenden übernehmen. Zu den Einzelheiten und zur Situation der klinischen Geburtshilfe in NRW sind wir im engen Kontakt mit den Verantwortlichen in unserem Gesundheitsministerium und stehen sehr gerne beratend zur Seite.

Lesen Sie hier die Pressemitteilung des Deutschen Hebammenverbandes (DHV)