GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) mit katastrophalen Auswirkungen auf die klinische Geburtshilfe
Bild: Deutscher Bundestag/Thomas Trutschel/photothek - Das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz, das gestern im Bundestag beschlossen wurde, gefährdet die Versorgung von Frauen und Kindern in bisher ungekanntem Maße. Auch in NRW droht die Verschärfung des Hebammenmangels. Wir bitten unsere Landesregierung eindringlich, sich im Bund dafür einzusetzen, dass die Finanzierung von Hebammen auf Wochenbettstationen in das GKV-FinStG aufgenommen wird!
Durch die Neuregelung des Pflegebudgets verhindert das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz die bedarfsgerechte Einplaung und Refinanzierung von Hebammenarbeit. Das bedroht automatisch auch die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung der Hebammenstudierenden. Die Praxisanleitung auf den geburtshilflichen Stationen muss durch Hebammen erfolgen und kann nicht delegiert werden.
Auch in unserem Bundesland ist die praktische Ausbildung der zukünftigen Hebammen und damit die Zulassung zum Examen akut gefährdet, wenn keine Einsätze auf Wochenbettstationen mehr möglich sind, weil die vom Gesetz vorgeschriebene Anleitung durch Hebammen nicht stattfindet.
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