Dringend nachbessern: PpUGV verschärft Hebammenmangel
Bild: Mikhail Nilov auf Pexels - Die seit 1.1.2022 geltende Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) gibt den Personalschlüssel auch für Schwangeren- und Wochenbettstationen vor. Katastrophal ist, dass sie Hebammen nur noch mit maximal 5 bis 10 Prozent Stellenanteil auf Schwangeren- und Wochenbettstationen anrechnet. Damit macht sie deren Arbeit unrentabel, gefährdet weiter die Versorgungssicherheit und muss dringend nachgebessert werden.
Die Umsetzung wesentlicher Rahmenbedingungen wie etwa die Sicherung der Eins-zu-eins-Betreuung unter der Geburt und die hebammengeleitete Geburtshilfe werden durch die aktuelle Fassung der PpUGV und die Auswirkungen auf den Personaleinsatz der Kliniken massiv behindert.
Verordnung mit weitreichenden Auswirkungen in NRW
Auch NRW wird die Folgen der unsäglichen PgUGV zu spüren bekommen. Fortschreitende Klinikschließungen einerseits und der hohe Bedarf der Studierenden an Praxisplätzen andererseits machen deutlich, dass das Land es sich nicht leisten kann, auch noch auf Hebammen als Praxisanleitende auf Wochenbettstationen zu verzichten und damit Studienplätze zu gefährden. Letzten Endes führt dies zu einer weiteren Verschärfung des Hebammenmangels.
Dies steht dem bekundeten Willen der Landesregierung, die strukturelle Entwicklung der Geburtshilfe in NRW zu fördern, komplett entgegen. Wir fordern also die Landesregierung auf, sich im Bund dafür einzusetzen, die PpUGV endlich anzupassen!
Website des Deutschen Hebammenverbandes (DHV)
Lesen Sie hier das Positionspapier des DHV