11.08.2022

Das wird wohl nichts: Krankenhausreform NRW ohne Hebammen und ohne Eltern

Bild: Oles Kanebckuu auf Pexels - Nach dem neuen Krankenhausplan NRW sollen sich die Kliniken auf bestimmte Leistungen spezialisieren, etwa auf die Geburtshilfe. Doch die Reform kann nicht gelingen, wenn der Krankenhausplan NRW Hebammen als Grundvoraussetzung für das Betreiben einer geburtshilflichen Klinik nicht erwähnt - und zuvor weder eine Anhörung von Hebammenverbänden noch von Elterninitiativen wie MotherHood erfolgt ist.

Bild: Oles Kanebckuu auf Pexels

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Ihre Beiträge sind unabdingbar für eine sinnvolle Krankenhausreform im Bereich der Geburtshilfe.

Beim Entwurf des Krankenhausplans NRW wurde die Anhörung von Verbänden angekündigt. Nun liegt der Plan vor, eine Anhörung ist bislang jedoch nicht erfolgt. Das wirkt sich bereits negativ aus und führt zu gravierenden Unstimmigkeiten.

So kommen Hebammen im Krankenhausplan NRW für den Betrieb einer geburtshilflichen Klinik nicht vor, obwohl sie nach den Hebammengesetz zu Geburten hinzuzuziehen sind: Fachärzt*innen allein reichen nicht aus, um einen Kreißsaal anzubieten! Auch der Passus, dass die übrige personelle Besetzung des Kreißsaals sich nach dem Personaluntergrenzengesetz richtet, ist unzutreffend, denn der Kreißsaal ist eine Funktionseinheit, und Hebammen fallen nicht unter dieses Gesetz.

Verbände bieten Expert*innenwissen

Durch die Anhörung hätten diese Irritationen vermieden werden können. Wir hoffen, dass der Hebammenverband NRW ebenso wie MotherHood als zu hörende Verbände noch angesprochen werden.

Eine intensivere Auseinandersetzung zum Thema gibt es bei unserer Landestagung. Die Podiumsdiskussion wird sich mit der Zukunft der Geburtshilfe befassen und wir werden die Gelegenheit nicht ungenutzt lassen, den Krankenhausplan NRW kommentierend zu erwähnen. 

Alle, die jetzt noch Lust bekommen, an der Landungstagung teilzunehmen, können sich hier anmelden

Ärzteblatt vom 10.08.2022