21.02.2022

Stillfreundliche Kommune: "Still-Lounge" im Heinsberger Kreishaus

Der Landesverband der Hebammen NRW hat der Kreisverwaltung in Heinsberg für ihre "Still-Lounge" die Auszeichnung zur stillfreundlichen Kommune verliehen. Sämtliche Anforderungen an die Stillfreundlichkeit wurden erfüllt, das Team der Frühen Hilfen freut sich über das familienfreundliche Angebot. Wir gratulieren dem westlichsten Kreis Deutschlands zur Zertifizierung und dem Eintrag auf der "Landkarte der stillfreundlichen Kommunen".

Bild: Kreis Heinsberg, Sandra Schüren (von links), Dorothea Krollmann, Dagmar Schaps - Kreisvorsitzende des LV NRW - und Hildegard Crampen vom Kreis Heinsberg)

Besonders praktisch: Die Ausschilderung zur Still-Lounge erfolgt über selbsterklärende Piktogramme, damit der Weg zur Still-Lounge für alle Mütter und jungen Familien leicht zu finden ist.

Die Voraussetzungen, um als stillfreundliche Kommune ausgezeichnet zu werden, sind leicht zu erfüllen:

  • Es muss ein geschützter Bereich in allen öffentlichen Gebäuden mit Publikumsverkehr bereitgestellt werden.
  • Es muss ein kostenloses Getränk wie etwa Leitungswasser geben.
  • Der Stillbereich muss einen bequemen Stuhl und eine Wickelmöglichkeit bieten.
  • Es müssen gut sichtbare Wegweiser zum Stillbereich führen.

Materialien zur Aktion „stillfreundliche Kommune“ stehen im Mitgliederbereich für die Kreisvorsitzenden bereit.

Lesen Sie mehr auf den Seiten des Kreises

Mehr zur Kampagne "Stillfreundliche Kommunen" des Landesverbandes finden Sie hier