01.02.2022

Hebammen müssen im Pflege-Personalschlüssel voll berücksichtigt werden

Die PpUGV (Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung) regelt die Personalbemessung in der Pflege und legt die Untergrenzen fest. Dadurch soll das Fachpersonal in pflegesensitiven Bereichen entlastet werden. Hebammen werden in der Verordnung allerdings nicht vollumfänglich, sondern nur anteilig an der Gesamtzahl der Pflegenden berücksichtigt. DHV und VPU wollen das nicht hinnehmen.

Foto: Erkan Utu auf Pexels

Der Deutsche Hebammenverband (DHV) sowie der Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschland (VPU) haben sich daher mit der Forderung der vollumfänglichen Berücksichtigung ausgebildeter Hebammen an Bundesgesundheitsminister Lauterbach und die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Claudia Moll, gewandt.

Ein Aspekt ist gerade im Zusammenhang mit dem neuen Hebammenstudium besonders wichtig:

Studierende benötigen für die praktischen Anteile des Hebammenstudiums Hebammen auf den Wochenbettstationen, die sie anleiten. Das schreibt das Hebammengesetz so vor.

Dass Hebammen auch auf Wochenbettstationen arbeiten, hat das Gesundheitsministerium aus nicht nachvollziehbaren Gründen bereits in seinem Entwurf der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung nicht berücksichtigt und war auch nicht bereit, nach Aufklärung durch den Deutschen Hebammenverband (DHV) entsprechend nachzubessern. Erste Kündigungen von Hebammen auf Wochenbettstationen in NRW sind schon erfolgt, wie uns berichtet wurde.

Die Verordnung muss dringend geändert werden, auch damit die Ausbildung der werdenden Hebammen nicht gefährdet ist!

Lesen Sie hier den Beitrag vom 31.01.2022 im Bibliomed Pflege-Portal