Erstmals Tarifvertrag für Hebammenstudierende in kommunalen Krankenhäusern
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) haben sich auf tarifliche Regeln für die Studienbedingungen für Studierende im dualen Hebammenstudium in kommunalen Krankenhäusern geeinigt. Sie umfassen unter anderem Studienentgelte und Urlaubsansprüche.
Bild: Landesverband der Hebammen NRW
Ab dem 1. Januar 2022 beträgt das monatliche Studienentgelt 1.490 Euro, ab dem 1. April 2022 steigt es auf 1.515 Euro. Die dual Studierenden erhalten 30 Tage Urlaub pro Jahr und Zusatzurlaub bei Schichtarbeit; Kosten für Familienheimfahrten werden monatlich einmal übernommen. Zudem haben die dual Studierenden Anspruch auf Fahrtkostenerstattung bei Studienmaßnahmen außerhalb der verantwortlichen Praxiseinrichtung, auf vermögenswirksame Leistungen, auf Jahressonderzahlung und auf betriebliche Altersvorsorge.
An diesem Erfolg haben die Landesvorsitzenden des Hebammenverbandes Niedersachsen wesentlich mitgewirkt!
Lesen Sie hier die ver.di-Pressemitteilung vom 19.01.2022