Koalitionsvertrag setzt Zeichen für bessere geburtshilfliche Versorgung
Ein Koalitionsvertrag ist rechtlich nicht bindend, doch er hat eine starke Signalwirkung. Dass Frauen künftig bei der Geburt besser versorgt werden sollen, ist ein wesentlicher Punkt, der dort festgelegt So soll unter anderem die Eins-zu-eins-Betreuung durch Hebammen über einen entsprechenden Personalschlüssel ermöglicht werden.
Auch die Einrichtung von Hebammenkreißsälen soll ausgeweitet werden. Ein Aktionsplan soll die konkrete Umsetzung von Maßnahmen beschleunigen.
Mit Blick auf die kommenden Landtagswahlen in NRW wird der Landesverband die Kandidat*innen der Parteien fragen, wie sie sich die Umsetzung dieser Punkte im Koalitionsvertrag auf Landesebene vorstellen.
Im redaktionellen Beitrag des RND (Redaktionsnetzwerk Deutschland) erläutert die Präsidentin des Deutschen Hebammenverbandes (DHV), Ulrike Geppert-Orthofer, die Vorhaben der neuen Bundesregierung.