26.08.2020

Gesetzentwurf für 1:1-Betreuung im Kreißsaal muss grundlegend überarbeitet werden

Mit dem Entwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (Versorgungsverbesserungsgesetz – GPVG) will Gesundheitsminister Jens Spahn u.a. die 1:1-Betreuung im Kreißsaal erzielen. Doch der Deutsche Hebammenverband (DHV) sowie die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V. (DGGG) fordern in ihrer Stellungnahme umfassende strukturelle Änderungen für die Geburtshilfe, die der bisherige Entwurf ausblende.

Dazu gehören u.a. die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Stellenfinanzierung sowie eine grundlegende Veränderung der Finanzierung und Strukturierung.

Daher müsse die aktuelle Gesetzesvorlage nochmals dringend überarbeitet werden, so die Verbände, zumal auch das vom Ministerium in Auftrag gegebene IGES-Gutachten zur Beschäftigungs- und Arbeitssituation von Hebammen im Gesetzentwurf ignoriert werde. 

Um die Situation in der Geburtshilfe maßgeblich zu verbessern, sei weiterhin dringend ein umfassendes Geburtshilfestärkungs-Gesetz vonnöten.

Der DHV hat bereits im Februar 2019 dem Bundesgesundheitsministerium die Eckpunkte für ein Geburtshilfestärkungsgesetz übergeben, und sie im Februar 2020 aktualisiert. 

Gemeinsame Pressemitteilung des DHV und des DGGG e.V.vom 25.08.2020

Stellungnahme des DHV und des DGGG zum Gesetzentwurf vom 24.08.2020

s.a. Ärztezeitung.de vom 25.08.2020