08.06.2020

Gesundheitsministerium beschafft Schutzkleidung - aber nicht für Hebammen

Wir lassen Zahlen sprechen: Seitens der Landesregierung wurden bisher rund 28 Millionen Atemschutzmasken, rund 149.000 Schutzkittel und Schutzanzüge; 1.000.000 Handschuhe und rund 137.000 Liter Desinfektionsmittel verteilt, so das Gesundheitsministerium in seiner Pressemeldung. Glücklich diejenigen, die damit ausgestattet wurden. Hebammen haben keinen Rechtsanspruch auf Versorgung mit Schutzkleidung.

Der aktuellen Pressemitteilung des Gesundheitsministeriums NRW ist schwarz auf weiß zu entnehmen, dass das bisher ausgelieferte Schutzmaterial der Landesregierung an Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser und Eingliederungshilfe ging. Es fehlt der gesamte ambulante Bereich, und dazu gehören neben Pflegediensten und anderen auch Hebammen. Doch für sie hat die Betreuung von Schwangeren, Müttern und ihren Kindern auch in Zeiten von Corona oberste Priorität.

Bedeutung von Hebammen wird ignoriert

Obwohl die Landesregierung den Anspruch von Hebammen auf Schutzkleidung verneint, sehen sich einige Kommunen trotzdem in der Verantwortung und stellen den Hebammen in ihrem Zuständigkeitsbereich Schutzmaterialien - wenn vorhanden - zur Verfügung. Andere Kommunen halten sich für nicht zuständig und verweisen anfragende Hebammen an sonstige Stellen (z.B. die Feuerwehr) oder empfehlen ihnen, sich Schutzkleidung selber zu besorgen.

Versorgung scheitert an mangelndem Schutzmaterial

Das kann drastische Konsequenzen haben, etwa wenn eine hilfesuchende infizierte Wöchnerin ohne Hebammenbetreuung bleiben muss, weil es der Hebamme nicht möglich ist, geeignete Schutzkleidung zu erhalten. Das kann doch wohl nicht gewollt sein!

Wir fordern deshalb die Landesregierung mit aller Nachdrücklichkeit auf, eine Regelung zu finden, damit die ambulante Versorgung von Wöchnerinnen und Neugeborenen durch Hebammen nicht an fehlendem Schutzmaterial scheitert.

Pressemitteilung von Gesundheitsminister Laumann zur Beschaffung von Schutzausrüstung