Corona: Hebammen mitdenken, wenn es um Gesundheitversorgung geht
Während der Corona-Pandemie zeigen sich zwei Phänomene deutlich: Zum einen ist es möglich, schnelle Entscheidungen zu treffen, etwa bei der Online-Betreuung von Müttern und Familien. Zum anderen treten Versäumnisse in der Gesundheitspolitik offen zutage, die Hebammen und die von ihnen zu Betreuenden massiv beeinträchtigen.
So tritt am morgigen Donnerstag (09.04.) der Gesundheitsausschuss erneut zur Beratung im Hinblick auf das umstrittene Epidemiegesetz zusammen. Der ursprüngliche Gesetzentwurf hatte zur Bewältigung der Covid-19-Lage eine allgemeine Verpflichtung zum Einsatz von medizinischem und pflegerischen Personal umfasst, die unseres Erachtens grundgesetzwidrig war. Der verpflichtende Einsatz hätte Hebammen betroffen - und das, obwohl Schutzmasken und Schutzkleidung nicht ausreichend vorhanden ist.
Jedoch wurden sowohl im Gesetzesentwurf als auch bei der Anhörung im Gesundheitsausschuss und in allen bisherigen Erlassen und Anordnungen des Landes NRW Hebammen nicht explizit genannt, was uns auch aus anderen Zusammenhängen, etwa dem Krankenhausplan, bekannt ist und wogegen wir kämpfen.
Hebammen müssen immer dann mitgedacht werden, wenn es um die Gesundheitsversorgung des Landes geht! Weitergedacht bedeutet das noch viel mehr, nämlich auf Entscheidungsebene in der Politik, den Gesundheitsämtern und den Kliniken mitzuarbeiten.
Lesen Sie hier die Pressemitteilung des Deutschen Hebammenverbandes (DHV)