10.03.2020

Corona: Landesverband fordert Fehleranalyse im Gesundheitswesen

Am 10. und 11. März hätte die Landesdelegiertentagung in Köln stattfinden sollen. Der Vorstand beschloss, die Tagung abzusagen und führt zur Zeit ersatzweise Telefonkonferenzen mit den Delegierten durch. Den Landesdelegierten danken wir für ihr Verständnis und ihre Bereitschaft, sich an den telefonischen Besprechungen zu beteiligen.

Mit dieser Entscheidung trägt der Vorstand der Tatsache Rechnung, dass Hebammen mit ihren vielen Kontakten zu Frauen, Kindern und Familien möglicherweise unfreiwillig zur Verbreitung des Virus beitragen könnten. Sollten dann zudem Hebammen von Quarantäne-Maßnahmen betroffen sein, dürfte die ohnehin schon nicht sichergestellte Versorgung von Schwangeren, Gebärenden und Wöchnerinnen sich dramatisch weiter verschlechtern. 

Gesundheitssystem muss hinterfragt werden

Von überall erreichen uns Meldungen, dass Hebammen für ihre tägliche Arbeit in den Familien kein Händedesinfektionsmittel mehr bekommen können. Damit wird es ihnen unmöglich gemacht, die Hygieneregeln in ihrer Berufsausübung einzuhalten, zu denen sie verpflichtet sind.

An dieser wie an vielen anderen Stellen wird deutlich, dass unser Gesundheitssystem auf den Prüfstand gestellt werden muss.

Aufsuchende Tätigkeit im medizinischen Bereich muss ebenso wie der klinische Sektor mit ausreichend Schutzkleidung und Desinfektionsmittel ausgestattet sein. Hier sehen wir die unteren Gesundheitsbehörden in der Pflicht, vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen.

Die Ankündigung von Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann, nach Ende der Corona-Epidemie eine Fehleranalyse vorzunehmen und Schwachstellen im System der gesundheitlichen Versorgung zu identifizieren, unterstützen wir vollumfänglich!

Aus unserer Sicht wäre ein Arbeitstreffen aller beteiligten Berufsgruppen, vertreten durch ihre Berufsverbände und unter Beteiligung von Gesundheitsministerium und Gesundheitsämtern das Gebot der Stunde.

PS: Im Mitgliederbereich finden Sie zum Thema Corona-Virus neben einer Einschätzung aus juristischer Sicht als Orientierungshilfe auch wichtige Hinweise für die tägliche aufsuchende Arbeit. Zudem finden Sie als freiberufliche Hebamme dort Informationen zur Entschädigung eines Verdienstausfalls aufgrund angeordneter Quarantäne.