12.09.2019

Minister Laumann stellt Gutachten zur Krankenhausplanung vor

Das fast 900 Seiten starke Gutachten, das die stationäre Versorgungssituation in Nordrhein-Westfalen im Blick hat, soll Diskussionsgrundlage für den neuen Krankenhausplan sein. Gesundheitsminister Laumann hatte bereits 2017 die Aufnahme der Geburtshilfe in den Krankenhausplan NRW ins Spiel gebracht und Strukturqualität hervorgehoben. Besonders interessant ist, wie die Situation der geburtshilflichen Versorgung in NRW eingeschätzt wird und welche Perspektiven sich daraus ergeben.

Das Gutachten wurde unter strategisch-wirtschaftlichen Aspekten erstellt und rät zu einer umfassenden Reform der Krankenhausplanung. Bis zu 100 weitere geburtshilfliche Abteilungen in NRW könnten geschlossen werden, wenn die Krankenhausplanung den Empfehlungen des Gutachtens folgt. 

Künftig soll nicht die Bettenzahl, sondern Qualität und Quantität ausschlaggebend sein. Es gehe "ausdrücklich darum, sinnvolle Strukturen zu schaffen, um eine effiziente Krankenhausplanung und die bestmögliche Qualität der medizinischen Versorgung zu erreichen", so Minister Laumann bei der Vorstellung des Gutachtens am 12.09.2019.

Dazu müsse sich geeinigt werden, welche Qualitätskriterien in die Krankenhausplanung aufgenommen werden müssten. Die Qualität medizinischer Leistungen hänge nämlich auch mit der Häufigkeit der Leistung zusammen, so Laumann weiter. Was unter "bestmöglicher Qualität" zu verstehen sei, geht allerdings aus dem Gutachten nicht hervor.

Qualität in der Hebammenarbeit

Allein die Geburtenzahl kann nicht ausschlaggebend sein. Hier muss also dringend ein neuer Denkansatz gefunden werden, auch um die Hebammen in die Klinik zurückzuholen. Der Deutsche Hebammenverband (DHV) fordert dazu in seinem Entwurf für ein Geburtshilfestärkungsgesetz, dass die Eins-zu-Eins-Betreuung als Standard für jede geburtshilfliche Abteilung festgelegt wird.

Schwangere und Gebärende benötigen flächendeckende, wohnortnahe und somit gesicherte geburtshilfliche Versorgung. ein wesentlicher Qualitätsaspekt, dem auch der neue Krankenhausplan NRW Rechnung tragen sollte. Gebärende dürfen nicht in die Lage gebracht werden, sich den Anforderungen der Wirtschaftlichkeit anzupassen - Geburtshilfe muss sich an den Bedürfnissen der Frauen orientieren. Deshalb hoffen wir als Landesverband, dass Gesundheitsminister Laumann weiterhin an seinem Ziel,  jede Frau müsse innerhalb von 40 Minuten eine geburtshilfliche Abteilung erreichen können, festhält.

Die entsprechende Krankenhausplanung soll in 2020 beginnen und bis zum Ende der Legislaturperiode umgesetzt werden. Wir sind gespannt, wie diese Umsetzung aussehen wird.

Lesen Sie hier die umfangreichen Informationen auf der Website des Gesundheitsministeriums NRW

Der Deutsche Hebammenverband (DHV) hat zehn Forderungen für eine gute klinische Geburtshilfe aufgestellt

Hier geht es zum Entwurf des Geburtshilfestärkungsgesetzes des DHV