12.04.2019

Unser Ziel: ein stillfreundliches NRW!

NRW braucht stillfreundliche öffentliche Gebäude! Junge Mütter brauchen Orte, an denen sie ungestört stillen können! Kommunen und Gemeinden steigern mit geschützten Bereichen für Stillende ihre Attraktivität für junge Familien. Deshalb starten unsere Kreisvorsitzenden ab sofort mit der Aktion „stillfreundliche Kommune“. Sie wenden sich vor Ort an Rathäuser, Kommunen, Landräte und Gleichstellungsbeauftragte.

Alle öffentlichen Gebäude, die zertifiziert werden, erscheinen auf der Landkarte der stillfreundlichen Kommunen auf der Website des Landesverbandes. Das hat Außenwirkung und Vorbildfunktion.

Um als stillfreundliche Kommune ausgezeichnet zu werden, sind folgende einfache Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Es muss ein geschützter Bereich (optimal ist ein abschließbarer Raum) in allen öffentlichen Gebäuden mit Publikumsverkehr bereitgestellt werden.
  • Es muss ein kostenloses Getränk wie etwa Leitungswasser geben.
  • Der Stillbereich muss einen bequemen Stuhl und eine Wickelmöglichkeit bieten.
  • Es müssen gut sichtbare Wegweiser zum Stillbereich führen.

Mit einfachen Mitteln haben Kommunen und Gemeinden so die Möglichkeit, die Akzeptanz des Stillens im öffentlichen Raum zu fördern und etwas zu tun: für sich und für stillende Mütter und ihre Familie. Damit immer mehr Frauen „Ja“ zum Stillen sagen.

Materialien zur Aktion „stillfreundliche Kommune“ stehen im Mitgliederbereich für die Kreisvorsitzenden bereit, die zusätzlich per Mail über den Kampagnenstart informiert werden. Hebammen aus Kreisen, die nicht besetzt sind, können sich, wenn sie aktiv werden wollen, an die Geschäftsstelle unter der Telefonnummer 0221-94657308 oder per E-Mail geschaeftsstelle(at)hebammen-nrw.de wenden.

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