09.04.2019

Kliniken müssen Stellenbesetzung offenlegen

Im Kreißsaal des Ahauser Krankenhauses arbeiten zwei der Hebammen, die von der Schließung der Stadtlohner Geburtshilfe betroffen waren. Somit sind dort derzeit zwölf Hebammen tätig. Der Pressesprecher des Klinikums Westmünsterland spricht von ausreichender Stellenbesetzung. Doch zum konkreten Stellenplan äußert er sich nicht. Wo bleibt das Recht der Frauen auf Information über die Hebammenstellen einer Klinik?

Der Deutsche Hebammenverband (DHV) hat in seiner Forderung nach einem Geburtshilfestärkungsgesetz ausdrücklich die Verpflichtung für die Kliniken, die Stellenbesetzung offenzulegen, aufgenommen. Der Bericht in den Westfälischen Nachrichten illustriert sehr schön, warum das nötig ist. 

Denn das Recht der Frauen auf informierte Entscheidung bedeutet, dass sie Kenntnis darüber haben, wie viele Hebammenstellen eine Klinik hat und wie viele davon überhaupt besetzt sind. Nur wenn Schwangere und ihre Familien das wissen, können sie Krankenhäuser vergleichen und informiert entscheiden.

Westfälische Nachrichten vom 09.04.2019

Hier kommen Sie zur Kampagne des Deutschen Hebammenverbandes (DHV) "Geburtshilfe stärken"