Terminservice- und Versorgungsgesetz: Chaos ist vorprogrammiert
Der Bundestag hat heute das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) verabschiedet. Ungeklärt bleibt, wie suchende Frau und anbietende Hebamme zusammenkommen sollen. Die Veröffentlichung von Kontaktdaten reicht nicht aus. Vielmehr muss ein annähernd tagesaktuelles Leistungsangebot einsehbar sein, aus dem Frauen entnehmen können, ob die Hebamme überhaupt freie Kapazitäten hat. Hebammenmangel wird das TSVG erst recht nicht beheben.
In NRW liegt jahrzehntelange Erfahrung mit der Vermittlung von Hebammenleistungen und der Erreichbarkeit von Hebammen vor. Die ersten Netzwerke wurden gegründet, um das zu verhindern, was jetzt zu erwarten ist:
Dass Frauen auf der Suche nach einer Hebamme immens viele Absagen erhalten - und Hebammen einen hohen organisatorischen Aufwand betreiben müssen, um anfragenden Frauen abzusagen. Beide Situationen sind mit hoher Frustration verbunden und können nicht länger hingenommen werden.
In NRW existieren etliche Netzwerke, die lange und sehr erfolgreich genau das getan haben, was jetzt im TSVG verlangt wird. Allerdings wurden und werden diese Netzwerke von Hebammen selbst unterhalten und finanziert, was in Zeiten des Mangels an Hebammenleistungen eine absurde Situation geworden ist. Einige Kommunen (wie z.B. Düsseldorf oder Bielefeld und Gütersloh oder Köln) haben sich mittlerweile entschlossen, die Netzwerke finanziell zu unterstützen.
Zu dieser Thematik sind wir als Verband seit längerem mit der Landesregierung in Kontakt und werden informieren, sobald sich Lösungen abzeichnen.
Auf Bundesebene bleibt zunächst die endgültige Fassung, die im Gesetzesblatt erscheinen wird, abzuwarten.
Lesen Sie hier die Pressemitteilung des Deutschen Hebammenverbandes (DHV)
Die Abschnitte, die Hebammen betreffen, sind nicht im Gesetzesentwurf, sondern in der Beschlussvorlage des Gesundheitsausschusses vom Dezember 2018 zu finden.