11.02.2019

Schwangere brauchen freie Wahl der Vorsorge

Offenbar kommt es aktuell immer wieder vor, dass Gynäkologen Frauen abweisen, die die Schwangerenvorsorge auch bei einer Hebamme durchführen lassen wollen. Doch: Schwangere dürfen frei entscheiden, wie sie betreut werden wollen, so Barbara Blomeier bei WDR1.

Das Problem ist nicht neu. Schon 2016 gab es Praxen, die Frauen per Unterschrift dazu verpflichten wollten, die Schwangerenvorsorge ausschließlich beim Gynäkologen bzw. bei der Gynäkologin in Anspruch zu nehmen. Hintergrund war die Befürchtung, die Behandlungspauschale für Schwangere nicht abrechnen zu können. Im Gesundheitsministerium wurde damals dringender Handlungsbedarf bestätigt.

Laut Aussage verschiedener Krankenkassen im WDR1-Beitrag ist die Abrechnung durch Frauenärztinnen und Frauenärzte möglich, solange keine unnötigen Doppeluntersuchungen durchgeführt würden. Die Mutterschaftsrichtlinie sehe eine Betreuung von Schwangeren durch Hebammen und Gynäkologinnen/Gynäkologen vor.

Hier geht es zum Beitrag bei WDR1

Wichtig: das Infoblatt für werdende Mütter