07.02.2019

§ 219a StGB: Minimalkonsens der Koalition zu Lasten der Frauen

In der Diskussion um den § 219a StGB, dem sogenannten Werbeverbot für Abtreibungen, hat die Koalition eine Einigung getroffen, die nach wie vor das Recht der Frauen auf Information und Selbstbestimmung verleugnet. Wir fordern: § 219a StGB gehört abgeschafft.

Das Ergebnis der Koalitionsverhandlungen ist enttäuschend: Das "Werbeverbot" für Abtreibung bleibt bestehen, jedoch erlaubt eine Ausnahmeklausel Ärztinnen und Ärzten, straffrei darauf hinzuweisen, dass sie Abtreibungen vornehmen.

Wenn eine Frau sich jedoch entschließt, die Schwangerschaft abzubrechen, braucht sie Zugang zu mehr Informationen, auch im Hinblick auf die unterschiedlichen Methoden und eventuelle Risiken des Abbruchs. Das Recht der Frau auf Selbstbestimmung umfasst auch das Recht auf umfassende gesundheitsbezogene Information.

Der Kompromiss der Koalitionsparteien geht somit weiter zu Lasten der Frauen, die vor einer schwierigen Entscheidung stehen. Es bleibt dabei: § 219a StGB muss ersatzlos gestrichen werden. Gerade auf der Grundlage unserer Ethik kann man sich nicht anders entscheiden.

Lesen Sie hier die Positionierung des Deutschen Hebammenverbands (DHV) zum § 219a StGb

Hier können Sie die Stellungnahme des Arbeitskreises Frauengesundheit (AKF) einsehen

Ärztezeitung vom 06.02.2019

Ethikrichtlinien für Hebammen