Klare Positionierung: "Weg mit dem § 219a"
Anlässlich des Aktionstags "Weg mit dem § 219a" hat sich der Deutsche Hebammenverband (DHV) eindeutig für eine Abschaffung des Paragraphen stark gemacht. Die Landesverbände stehen aufgrund ihrer Ethikgrundsätze geschlossen hinter dieser Position. Wieder einmal ist die Politik dringend gefragt, zu handeln.
§ 219a StGB verbietet Ärztinnen und Ärzten, die rechtskonforme Schwangerschaftsabbrüche durchführen, diese Leistung sowie die dazugehörigen Informationen auf ihren Webseiten oder an anderen Stellen zu veröffentlichen.
Auf der Bundesdelegiertentagung im vergangenen November war es das Anliegen des Präsidiums des DHV sowie der Landesverbände, das sogenannte Werbeverbot für Abtreibungen zu diskutieren. Mit seinem Positionspapier ist der DHV nun dem Bedürfnis der Landesverbände, als Bundesverband deutlich Stellung zu beziehen, nachgekommen.
Aktionstag gegen § 219a
Am 26. Januar 2019 haben bundesweit Aktionen gegen den § 219a "Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft" stattgefunden. Die Proteste richteten sich auch gegen das im Dezember 2018 vorgelegte Eckpunktepapier zur "Verbesserung der Information und Versorgung in Schwangerschaftskonflikten".
Die Annahme, Frauen könnten sich aufgrund ärztlicher Information erst für einen Schwangerschaftabbruch entscheiden, geht an der Situation der Frauen völlig vorbei und spricht ihnen das Recht auf selbstbestimmtes Denken ab.
Aufklärung und Information von Patientinnen gehören grundlegend zur Arbeit von Gynäkologinnen und Gynäkologen. Frauen müssen in der Lage sein, sich über Risiken und eventuell auftretende Komplikationen zu informieren, um dann eigenständig ihre Entscheidung treffen zu können.
Deshalb darf es nicht sein, dass Ärztinnen und Ärzte sich strafbar machen, wenn sie umfassend informieren und beraten. Zudem ist es widersprüchlich, wenn sie zwar unter den in § 218 StGB geregelten Bedingungen Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, sie dies aber nicht öffentlich machen dürfen.
Die Politik muss jetzt Nägel mit Köpfen machen für das Selbstbestimmungrecht von Frauen! Wir als Landesverband setzen uns weiter hartnäckig für Frauenrechte ein und fordern: Weg mit dem § 219a StGB!
Lesen Sie hier das Positionspapier des DHV
Hier kommen Sie zur kontroversen Debatte im Deutschen Bundestag