25.10.2018

Hebammen nicht vergessen! - Neues Gesetz kann die Geburtshilfe in Kliniken erheblich verbessern

Der Bundestag berät zurzeit den Entwurf des Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetzes. Die große Koalition will damit den Fachkräftemangel in der Kranken- und Altenpflege bekämpfen. Die Sofortmaßnahmen sollen die pflegerische Versorgung in der Kranken- und Altenpflege durch eine höhere Personalausstattung und bessere Arbeitsbedingungen stärken. Zentraler Punkt dabei: Die Finanzierung der Pflegepersonalkosten soll ab dem Jahr 2020 auf eine neue, von den Fallpauschalen unabhängige, krankenhausindividuelle Vergütung der Pflegepersonalkosten umgestellt werden. Hebammen sind im bisherigen Gesetzesentwurf nicht berücksichtigt. Deshalb fordern wir die Aufnahme der Hebammen in das Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz (PpSG).

Die gesetzliche Berücksichtigung von Hebammen bedeutet im einzelnen:

  • die vollständige Finanzierung jeder zusätzlichen und jeder aufgestockten Hebammenstelle im Kreißsaal,
  • die vollständige Refinanzierung von Tarifsteigerungen für Hebammen,
  • die Ausweitung der Vergütung der krankenhausindividuellen Pflegepersonalkosten für die Patientenversorgung über ein Pflegebudget auf den Hebammenbereich.

Durch diese Finanzierungsmaßnahmen besteht die Chance, dass die Kliniken ausreichende Stellen für Hebammen einrichten können und die Geburtshilfe für Kliniken nicht mehr länger als Minusgeschäft gilt. So kann der stetig steigenden Unterversorgung in der Geburtshilfe an den Krankenhäusern endlich entgegengewirkt und die Geburtshilfe erheblich verbessert werden. Sollten Hebammen nicht in das Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz aufgenommen werden, droht durch den steigenden Spardruck eine weitere Verschlechterung der aktuell an vielen Orten schon katastrophalen Versorgungslage.

Der Bundesrat hat bereits einstimmig erklärt, dass er die Übernahme der Kosten für Hebammen befürwortet. Der Bundestag will das Gesetz in der Woche vom 5. November abschließend beraten und verabschieden. Deshalb müssen wir jetzt die Abgeordneten davon überzeugen, wie wichtig die Berücksichtigung von Hebammen im Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz ist. Der Deutsche Hebammen Verband (DHV) will mit der Kampagne „Unsere Chance: Hebammen jetzt gesetzlich stärken“ Bundestagsabgeordnete direkt ansprechen. Auf der Website des DHV finden Sie weitere Erläuterungen, eine Briefvorlage für Ihr Schreiben an Ihren Abgeordneten und einen Link zu einer Übersicht aller Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Machen Sie mit – damit wir diese Chance nutzen!